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Protokollvorlage für Konferenzen – einfach und effizient

Was ist schlimmer, als auf einer Konferenz zu sitzen, deren Themen für einen nur nebensächlich erscheinen? Genau! Wenn man dann auch noch das Protokoll verfassen muss.

Aber auch auf Konferenzen, bei denen es um gute Inhalte geht, ist das Schreiben des Protokolls nicht immer eine dankbare Aufgabe. Undankbar ist es auch, wenn man sich durch die Stapel alter Protokolle graben muss, weil man etwas sucht, da die Protokolle häufig in den unterschiedlichsten Layouts erzeugt sind.

Vor Jahren habe ich eine Vorlage gestaltet, die ich nun nutze, wenn ich Protokolle verfassen muss.

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Konferenzen in nur 22 Minuten

Konferenzen in nur 22 Minuten

In Schule gibt es ja allerhand Konferenzen, Fachgruppsitzungen, Abteilungsmeetings und einen Haufen andere Besprechungen. Leider mache ich immer wieder die Erfahrung, dass diese Besprechungen eher ungünstig bis gar nicht vorbereitet sind und dadurch unheimlich viel Zeit verloren geht.

Eine Klasse Methode um Meeting wirklich produktiv zu gestalten, habe ich in einem Video entdeckt. Dieses Video geht nur 5 (in Worten: fünf) Minuten und zeigt eindrucksvoll, wie man Besprechungen in nur 22 Minuten abhalten kann. Ob das wirklich funktioniert, dass weiß ich nicht, denn dazu müssten ja einige Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dann doch eher unwahrscheinlich erscheinen.

Kolleginnen und Kollegen müssten alle regelmäßig ihre dienstliche E-Mail-Adresse abrufen, relevante Nachrichten lesen und pünktlich zu den Besprechungen erscheinen. Aber das weiß ich aus eigener Erfahrung, dass das nicht immer geht, wenn Schülerinnen und Schüler etwas von einem wollen oder es Probleme gibt. Dennoch sollte man mit der Besprechung anfangen, wenn die Zeit erreicht ist und nicht erst, wenn alle da sind.

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Kopieren und Kopien in der Schule

Kopieren und Kopien in der Schule

Das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat jetzt eine Seite ins Netz gestellt, aus der hervorgeht, in welchem Umfang Lehrer und Lehrerinnen aus Büchern kopieren dürfen.

Ein Fallbeispiel

Was mich an den Formulierungen wundert ist, dass man nichts digital kopieren oder speichern darf. Ist das nicht ein bisschen an der Realität vorbei? Mal eine ganz normale Vorbereitung für den Unterricht:

Ich erstelle ein Arbeitsblatt mit einem Arbeitsauftrag. Auf diesem soll aber, zur besseren Darstellung des Sachverhaltes1, ein Bild oder eine Abbildung zu sehen sein. Diese habe ich in einem Lehrbuch aus den 70ern gefunden. Intelligenterweise würde man das Bild einscannen, vergrößern oder verkleinern2 und direkt in die Vorlage einfügen. Aber das darf ich ja nicht! Also lasse ich auf meinem Arbeitsbogen einen Platz frei, gehe mit dem besagten Lehrbuch morgens in den Kopierraum, versuche durch Vergrößerungen und Verkleinerungen die richtige Größe zu treffen, schneide das Bild aus, schreibe mit Hand die Quelle darunter und klebe es auf meine Arbeitsblattvorlage. Durch den Einzug kann ich diese ja nun auch nicht mehr laufen lassen und muss so bei allen Bögen die Klappe des Kopierers öffnen, um an meine Arbeitsblätter zu kommen.

Willkommen im 22. Jahrhundert!

Nur analoge Kopien

Auf der Seite heißt es:

Zulässig sind nur analoge Kopien. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet und wird von der neuen vertraglichen Regelung ebenfalls nicht erfasst.

Quelle: ebd.

Leider schweigen sich die Macher über die Gesetze in denen diese Regelung stehen aus. Außerdem bin ich mir sicher, dass jeder moderne Kopierer eine digitale Kopie der Quelle anlegt, bevor sie auf Papier gedruckt wird. Im Klartext heißt das ja dann, dass ich GAR KEINE Kopien mehr machen darf. Das sieht nach einem handfesten Dilemma aus.

Für wen gelten die 12 %?

Lehrkräfte dürfen künftig kopieren:

  • bis zu 12 % eines jeden Werkes, jedoch maximal 20 Seiten. Das gilt wirklich für alle Werke, d.h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.

Quelle: https://www.schulbuchkopie.de/neuenregeln.html – Abruf: 31.3.2010 – 10:00

Es stellt sich die Frage, ob diese 12 %-Regel für die gesamte Schule, einen Standort der Schule oder eine Lehrkraft gilt. Denn ich habe doch keine Ahnung, was meine 250 Kolleginnen und Kollegen, verteilt über 7 Standorte täglich kopieren?! Muss da nun auch Buch geführt werden? Was sind die Strafen? Wer überprüft das Ganze?

Andere Meinungen

Der Lehrerfreund bringt es in einigen Sätzen auf den Punkt:

  1. Durch den Vertrag werden in erster Linie die Rechte der Schulbuchverlage gestärkt. (…)
  2. Die Vorstellungen sind in keiner Weise realistisch. (…)

Quelle: https://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/lehrer-kopieren/ – Abruf: 31.3.2010 – 10:02

Und:

Gäbe es weniger schlechte Schulbücher, müssten Lehrer/innen weniger auf zusätzliche Materialien zugreifen.

Quelle: ebd.

Sinn der Bildung von Menschen

Wenn wir den nachfolgenden Generationen eine gute (Aus-)Bildung mit auf den Weg in die Zukunft geben wollen, sollte wir uns nicht über solche Kleinigkeiten Gedanken machen, sondern ihnen mit allen möglichen Mitteln zu eben dieser (Aus-)Bildung verhelfen! Dazu müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen aber an einigen Stellen angepasst werden, damit man als Lehrkraft nicht mit einem Fuß im Gefängnis steht.

  1. Stichwort: Lerntypen []
  2. Vielleicht noch den Kontrast für die anstehenden Kopien anpassen. []
Erweiterung zu „Bullshit-Bingo“

Erweiterung zu „Bullshit-Bingo“

Ich habe das Spiel „Bullshit-Bingo“ leider erst in meinem Referendariat kennengelernt und fand es eine tolle Idee, sich auf einigen Modulen die Zeit zu vertreiben.

Jetzt kommt die Karrierebibel mit einer neuen (geklauten) Variante daher. Das „Ideen-Killer-Bingo“. Auch das ist eine großartige Idee, die sicherlich in der einen oder anderen Konferenz Anklang finden wird 😉

Via: „Ideen-Killer-Bingo – Das funktioniert sowieso nicht!“ auf karrierebibel.de