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Schülerinnen und Schüler als „großer Bruder“

Ich im Film...Durch meinen Reader flog mal wieder ein interessanter Beitrag von Udo Vetter, der mich dieses Mal zum Nachdenken anregte. In dem Beitrag ging es um das Filmen von Personen. Insbesondere um Polizisten in Ausübung ihrer Tätigkeit. Diese dürfen während der Ausübung gefilmt werden, da sie Mitarbeiter des Staates sind und sie sich damit nicht auf die Pressefreiheit berufen können.

Nun sind Lehrer ja auch Beamte und  sind während der Ausübung ihrer Pflicht, von kleinen und großen potentiellen Filmemachern umgeben. Müssen Kolleginnen und Kollegen es nun hinnehmen, wenn Schülerinnen und Schüler im Unterricht Videoaufnahmen machen? Ist es tatsächlich legal, von Lehrkräften im Unterricht Bild- und Tonaufzeichnungen zu machen?

Gestützt werden meine Gedanken von diesem Absatz:

Nun ist es juristisch mittlerweile klar, dass Polizisten sich im Einsatz filmen lassen müssen. Es gibt keine speziellen Fotografierverbote gegenüber Beamten. Ganz im Gegenteil. Polizisten im Dienst treten als Mitarbeiter des Staates auf, sie repräsentieren die öffentliche Gewalt, und ihr Handeln unterliegt einer entsprechend strengeren Kontrolle – auch durch die Kameras von Menschen, die sich nicht auf die Pressefreiheit berufen können. (Hervorhebungen von mir.)1

Ersetzen wir doch mal in dem oben markierten Satz den Begriff Polizisten durch Lehrer2. Der Satz lautet dann: Lehrer im Dienst treten als Mitarbeiter des Staates auf, sie repräsentieren die öffentliche Gewalt, und ihr Handeln unterliegt einer entsprechend strengeren Kontrolle – auch durch die Kameras von Menschen (…) Die Aussagen mit der öffentlichen Gewalt und der entsprechenden strengeren Kontrolle sind sicherlich in Bezug auf die Lehrkräfte diskussionswürdig.
Dennoch dürften doch Aufzeichnungen gemacht werden und ich als Lehrer kann wenig gegen diese ständige Überwachung tun, oder?

Dürfen Schülerinnen und Schüler nun tatsächlich Filme von Lehrkräften machen? Wie denkt ihr darüber? Sind die Schülerinnen und Schüler der große Bruder?

 

  1. https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/06/25/wer-nichts-zu-verbergen-hat/ – Abruf: 2013-06-26 []
  2. Und meinen damit sowohl Kolleginnen und Kollegen. []
Wenn Ihr einen Pilz habt, dann geht doch zum Arzt

Wenn Ihr einen Pilz habt, dann geht doch zum Arzt

Wer einen Überwachungsstaat will, der macht sich einen… Sehr schöner Slam-Text zum verhalten hier in unserem wunderschönen Web 2.0

Was aber nicht vergessen werden darf ist, dass ich in meinen „Socialnetworks“ entscheide, wann ich was und wo schreibe. Und wenn die Welt erfahren soll, dass ich einen Pilz zwischen meinen Beinen habe, dann ist das mein Bier (Pils 😉 *SCNR*) Aber wenn der Staat meine Daten sammelt und auswertet und ich davon nichts mitbekomme, dann handelt es sich um eine ganz  andere Qualität der Datenflut. Außerdem sind die Daten im Netz in den meisten Fällen dezentral gespeichert und müssen so mühsam zusammengesucht werden, die Sammelwut des Staates verläuft aber zentral und die Daten können so viel genauer ausgewertet werden.

Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Da mich heute bereits der Zweite nach dem Verfahren zur Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung angesprochen hat, hier noch mal die Fakten im Überblick:

Also los: Eintragen, ausdrucken und mitmachen!