Das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat jetzt eine Seite ins Netz gestellt, aus der hervorgeht, in welchem Umfang Lehrer und Lehrerinnen aus Büchern kopieren dürfen.
Ein Fallbeispiel
Was mich an den Formulierungen wundert ist, dass man nichts digital kopieren oder speichern darf. Ist das nicht ein bisschen an der Realität vorbei? Mal eine ganz normale Vorbereitung für den Unterricht:
Ich erstelle ein Arbeitsblatt mit einem Arbeitsauftrag. Auf diesem soll aber, zur besseren Darstellung des Sachverhaltes, ein Bild oder eine Abbildung zu sehen sein. Diese habe ich in einem Lehrbuch aus den 70ern gefunden. Intelligenterweise würde man das Bild einscannen, vergrößern oder verkleinern und direkt in die Vorlage einfügen. Aber das darf ich ja nicht! Also lasse ich auf meinem Arbeitsbogen einen Platz frei, gehe mit dem besagten Lehrbuch morgens in den Kopierraum, versuche durch Vergrößerungen und Verkleinerungen die richtige Größe zu treffen, schneide das Bild aus, schreibe mit Hand die Quelle darunter und klebe es auf meine Arbeitsblattvorlage. Durch den Einzug kann ich diese ja nun auch nicht mehr laufen lassen und muss so bei allen Bögen die Klappe des Kopierers öffnen, um an meine Arbeitsblätter zu kommen.
Willkommen im 22. Jahrhundert!
Nur analoge Kopien
Auf der Seite heißt es:
Zulässig sind nur analoge Kopien. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet und wird von der neuen vertraglichen Regelung ebenfalls nicht erfasst.
Quelle: ebd.
Leider schweigen sich die Macher über die Gesetze in denen diese Regelung stehen aus. Außerdem bin ich mir sicher, dass jeder moderne Kopierer eine digitale Kopie der Quelle anlegt, bevor sie auf Papier gedruckt wird. Im Klartext heißt das ja dann, dass ich GAR KEINE Kopien mehr machen darf. Das sieht nach einem handfesten Dilemma aus.
Für wen gelten die 12 %?
Lehrkräfte dürfen künftig kopieren:
- bis zu 12 % eines jeden Werkes, jedoch maximal 20 Seiten. Das gilt wirklich für alle Werke, d.h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
Quelle: https://www.schulbuchkopie.de/neuenregeln.html – Abruf: 31.3.2010 – 10:00
Es stellt sich die Frage, ob diese 12 %-Regel für die gesamte Schule, einen Standort der Schule oder eine Lehrkraft gilt. Denn ich habe doch keine Ahnung, was meine 250 Kolleginnen und Kollegen, verteilt über 7 Standorte täglich kopieren?! Muss da nun auch Buch geführt werden? Was sind die Strafen? Wer überprüft das Ganze?
Andere Meinungen
Der Lehrerfreund bringt es in einigen Sätzen auf den Punkt:
- Durch den Vertrag werden in erster Linie die Rechte der Schulbuchverlage gestärkt. (…)
- Die Vorstellungen sind in keiner Weise realistisch. (…)
Quelle: https://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/lehrer-kopieren/ – Abruf: 31.3.2010 – 10:02
Und:
Gäbe es weniger schlechte Schulbücher, müssten Lehrer/innen weniger auf zusätzliche Materialien zugreifen.
Quelle: ebd.
Sinn der Bildung von Menschen
Wenn wir den nachfolgenden Generationen eine gute (Aus-)Bildung mit auf den Weg in die Zukunft geben wollen, sollte wir uns nicht über solche Kleinigkeiten Gedanken machen, sondern ihnen mit allen möglichen Mitteln zu eben dieser (Aus-)Bildung verhelfen! Dazu müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen aber an einigen Stellen angepasst werden, damit man als Lehrkraft nicht mit einem Fuß im Gefängnis steht.