Warum ich keine eBooks mehr kaufe
Ich mag es wirklich, auf meinem Handy Bücher zu lesen. Ich nutze entweder die App moonreader oder die Kindle App von Amazon. Egal ob es sich um Belletristik oder Fachliteratur handelt, es ist sehr praktisch, ein Buch nach Stichworten durchsuchen zu lassen.
Vorteile des elektronischen Buches
Die häufig beschworene Haptik eines Buches vermisse ich nur selten. Außerdem kann ich in meinem Handy nahezu unendlich viel Literatur in meiner Westentasche herumtragen. Egal wo ich mich befinde, ich kann immer vor Ort entscheiden, was ich lesen möchte. Somit haben die Bücher in der elektronischen Form fast nur Vorteile. Dennoch werde ich Zukunft weitgehend auf den Kauf elektronischer Bücher verzichten.
Die elektronischen Bücher sind in der Regel nie wesentlich günstiger als die Varianten aus Papier. Man spart vielleicht 2 oder 4 Euro, hat aber den Vorteil, dass man das Buch kurz nach dem Kauf bereits lesen kann. Das Problem an der Sache ist, dass ich mit dem Kauf eines E-Books kein Buch gekauft habe.
Ich kaufe nichts, ich darf es nur nutzen
Im Grunde habe ich gar nichts Fassbares gekauft – man kauf nur ein Nutzungsrecht auf digitale Inhalte.1 Was das im echten Leben bedeutet zeigt das Beispiel aus dem Jahre 2009:
Dies tat bspw. Amazon am 17. Juli 2009, indem Kindle-E-Books (darunter Animal Farm und Nineteen Eighty-Four von George Orwell) von den Geräten seiner Kunden gelöscht wurden, da dem Verleger die Rechte zur Veröffentlichung als E-Book fehlten.2
Auch wenn Amazon nach diesem Vorfall und der damit verbundenen Kritik verkündetet, dass so etwas nicht wieder vorkommen würde, zeigt es deutlich den Unterschied zwischen dem Buch in der Hand und dem elektronischem Pendant.
Ausleihen, verkaufen…
Ein weiteres Problem ist, dass ich das E-Book nicht „mal eben“ ausleihen kann. Ich habe nur die privaten Nutzungsrechte erworben und diese darf ich nicht verleihen. Sicherlich könnte ich meinen E-Book-Reader ganz verleihen, aber dann leihe ich ja auch noch sämtliche andere Literatur… Skurrile Idee!
Fragen über Fragen?
- Was ist, wenn mir ein Buch nicht gefällt? Kann ich es auch ebay für einen korrekten Preis wieder verkaufen, damit evtl. jemand anderes Freude daran hat? Nein. Die Rechte, die ich erworben habe, sind auf mich beschränkt.
- Die nächsten Worte mag ich eigentlich gar nicht schreiben, aber was ist mit meiner „Bibliothek“, wenn ich mal sterbe? Wer darf sich meine Nutzungsrechte überschreiben lassen? Geht das?
- Was ist, wenn ein Buch, das ich heute gekauft habe und dieses mit DRM versehen ist, auf dem Reader in 25 Jahren nicht mehr zu lesen ist? Habe ich dann mein Geld aus dem Fenster geworfen? Ja!
- Was ist, wenn das Unternehmen, bei dem ich die Nutzungsrechte erworben habe, in den Konkurs geht oder die Geschäftsbeziehungen in meinem Land einstellt… Wahrscheinlich: „Pech gehabt!“
Papier ist geduldig
Für mich macht es keinen Sinn, nur ein Nutzungsrecht an einem Buch zu erlangen. Ich möchte der Besitzer des Buches sein und dieses verkaufen, vererben, verschenken, verbrennen und als Beamerunterlage nutzen können. Nur das Recht die Inhalte eines Buches über eine gewisse Zeit zu besitzen, macht in einer Welt, in der Information und der Umgang damit immer mehr Stellenwert erlangt keinen Sinn.
Wer sich ein bisschen in die Materie einlesen möchte, dem empfehle ich die FAQ zu dem Thema bei Heise.de.
Außerdem kam gerade etwas über meine Abonnements auf youtube herein, das die Problematik ein weiteres Mal auf den Punkt bring.
https://www.youtube.com/watch?v=tVePgQMWbtc
- https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201044980 – Abruf: 2013-05-29 [↩]
- Seite „E-Book-Reader“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 9. Mai 2013, 13:55 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=E-Book-Reader&oldid=118338537 (Abgerufen: 29. Mai 2013, 20:04 UTC) [↩]