Schülerinnen und Schüler als „großer Bruder“

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Ich im Film...Durch meinen Reader flog mal wieder ein interessanter Beitrag von Udo Vetter, der mich dieses Mal zum Nachdenken anregte. In dem Beitrag ging es um das Filmen von Personen. Insbesondere um Polizisten in Ausübung ihrer Tätigkeit. Diese dürfen während der Ausübung gefilmt werden, da sie Mitarbeiter des Staates sind und sie sich damit nicht auf die Pressefreiheit berufen können.

Nun sind Lehrer ja auch Beamte und  sind während der Ausübung ihrer Pflicht, von kleinen und großen potentiellen Filmemachern umgeben. Müssen Kolleginnen und Kollegen es nun hinnehmen, wenn Schülerinnen und Schüler im Unterricht Videoaufnahmen machen? Ist es tatsächlich legal, von Lehrkräften im Unterricht Bild- und Tonaufzeichnungen zu machen?

Gestützt werden meine Gedanken von diesem Absatz:

Nun ist es juristisch mittlerweile klar, dass Polizisten sich im Einsatz filmen lassen müssen. Es gibt keine speziellen Fotografierverbote gegenüber Beamten. Ganz im Gegenteil. Polizisten im Dienst treten als Mitarbeiter des Staates auf, sie repräsentieren die öffentliche Gewalt, und ihr Handeln unterliegt einer entsprechend strengeren Kontrolle – auch durch die Kameras von Menschen, die sich nicht auf die Pressefreiheit berufen können. (Hervorhebungen von mir.)1

Ersetzen wir doch mal in dem oben markierten Satz den Begriff Polizisten durch Lehrer2. Der Satz lautet dann: Lehrer im Dienst treten als Mitarbeiter des Staates auf, sie repräsentieren die öffentliche Gewalt, und ihr Handeln unterliegt einer entsprechend strengeren Kontrolle – auch durch die Kameras von Menschen (…) Die Aussagen mit der öffentlichen Gewalt und der entsprechenden strengeren Kontrolle sind sicherlich in Bezug auf die Lehrkräfte diskussionswürdig.
Dennoch dürften doch Aufzeichnungen gemacht werden und ich als Lehrer kann wenig gegen diese ständige Überwachung tun, oder?

Dürfen Schülerinnen und Schüler nun tatsächlich Filme von Lehrkräften machen? Wie denkt ihr darüber? Sind die Schülerinnen und Schüler der große Bruder?

 

  1. https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/06/25/wer-nichts-zu-verbergen-hat/ – Abruf: 2013-06-26 []
  2. Und meinen damit sowohl Kolleginnen und Kollegen. []

2 thoughts on “Schülerinnen und Schüler als „großer Bruder“

  1. Nur kurz, denn mein Korrekturstapel ist noch groß:

    Wer einem dieser netten Streifen-Polizisten, die in Innenstädten oder an S-Bahnhaltestellen Präsenz zeigen, mit der Kamera hinterherstalkt oder diesen permanent mit seinem [krasses Smartphone] vor der Nase herumfuchtelt, der hat in meinen Augen ebenso ein Rad ab, wie Schüler, die meinen, sie müssten ihre Lehrer filmen. Die Folge kann sein, dass tolle Lehrvideos und supernette Schupos im Netz zu sehen sind, aber i.d.R. befürchte ich, sind die Absichten hinter solchen Videos dann doch weniger hehr. Überdies, wenn sie heimlich aufgenommen werden. Auch Beamte sind Menschen mit Persönlichkeitsrechten.

    In beiden Fällen sehe ich das anders, wenn Straftaten zu befürchten sind („Auflösung“ von Demos) oder sich die Amtspersonen übel daneben benehmen und das Video zur Dokumentation eben dessen gilt (z.B. Schlüssel werfende Lehrer, prügelnde Polizisten).

  2. Ja sicher, ich gebe Dir Recht. Ganz sauber sind die Menschen nicht, die nur filmend durch die Gegend rennen. Dennoch ist die Frage noch im Raum, ob Schülerinnen und Schüler grundsätzlich das RECHT dazu haben oder nicht? Ich für meinen Teil finde es nicht gut, im Unterricht gefilmt zu werden, wenn hinter dem Film nicht ein echter Auftrag steht.

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